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gaspreis Administrator
Anmeldungsdatum: 30.04.2005 Beiträge: 158
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Verfasst am: 10.12.2008, 16:12 Titel: Zahlungsunwillige Kunden werden weiter versorgt |
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http://www.radiobremen.de/nachrichten/regional/00005490.php
Gerichtsentscheidung zur Gaspreisgestaltung
Zahlungsunwillige Kunden werden weiter versorgt
10. Dezember 2008, 12.48 Uhr
Gasverbraucher, die aufgrund eines Gerichtsurteils des Bremer Oberlandesgerichts ihre Gasrechnung nur teilweise bezahlt haben, müssen nicht befürchten, dass ihnen Gas und Wasser abgestellt wird. Darauf wies der Energieversorger SWB auf Nachfrage von Radio Bremen hin. Lediglich solche Verbraucher, die weit mehr gekürzt haben als die vom Gericht für unwirksam erklärten Preiserhöhungen, werden nun von der SWB angeschrieben. Zunächst sind es nur 96 Kunden, die eine Mahnung bekommen haben. Bei ihnen hat der Energieversorger festgestellt, dass sie es mit dem Kürzen übertrieben haben, sagte SWB-Sprecher Christoph Brinkmann. Sie hätten weit mehr Geld zurückbehalten als die umstrittenen Preiserhöhungen ausmachten. Wer die alten Gaspreise von 2004 stets weiterbezahlt hat, dem geschieht bis zur endgültigen Klärung vor dem Bundesgerichtshof nichts, versichert der Unternehmenssprecher. Wer Zweifel hat, ob der einbehaltene Betrag angemessen war, sollte die Berechnung von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen, rät Verbraucherschützerin Irmgard Czarnecki. Sie empfiehlt allen sogenannten "Gasrebellen", schriftlich zu erklären, dass sich ihre Kürzungen ausschließlich auf den Gaspreis beziehen. Dann dürfe die SWB nicht das Wasser abstellen. Der Energieversorger will jedoch zunächst persönlich mit den Betroffenen sprechen, bevor derart drastische Maßnahmen eingeleitet werden. Insgesamt schätzt der Energieversorger die Zahl derer, die es mit dem Kürzen der Rechnung übertrieben haben, auf einige Hundert. Fast 20.000 Gasverbraucher haben bislang Widerspruch gegen Preiserhöhungen in den vergangenen vier Jahren eingelegt. |
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